Derzeit, so Dr. Thomas Pforr sind Anleger und Vertrieb immer noch in einer Art „Schockzustand“ über die Vorkommnisse bei den genannten Unternehmen. Keiner der Anleger und der Vertriebsmitarbeiter hat sich jemals solch eine Entwicklung bei den Unternehmen überhaupt vorstellen können.Nun muss man aber wohl der Realität in die Augen blicken, denn die für die Ermittlungen zuständige Darmstädter Staatsanwaltschaft scheint nach eigenen Angaben dazu, doch Zweifel freie Hinweise auf einen fehlenden Goldbestand in der Größenordnung von fast 2.000 Kilogramm zu haben. Das entspricht einem aktuellen Goldwert von über 80 Millionen Euro.

In welchem Umfang nun Vermögenswerte bei den Unternehmen der PIM Gruppe sichergestellt werden konnten, ist derzeit noch nicht bekannt. Auch das wird man dann vermutlich erst in den nächsten Wochen erfahren.

Nun fragt sich jeder Anleger natürlich, so Dr. Thomas Pforr, was er tun kann um seinen persönlichen Schaden so gering wie möglich zu halten.Nun, die einzige pauschale Antwort die man darauf geben kann ist zunächst einmal, das man, sobald das Insolvenzverfahren über das Unternehmen PGD Premium Gold Deutschland GmbH eröffnet wurde, seine Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden sollte. Aber auch hier lauert dann möglicherweise schon ein Fallstrick, denn der Insolvenzverwalter könnte hier ihre Forderung zur Insolvenztabelle bestreiten. In dem Fall müssten sie ihre Forderungsanmeldung dann gegenüber dem Insolvenzverwalter einklagen.

Nun, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, haben wir dafür eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen die wir ihnen unter www.ig-pimgold.de gerne einmal vorstellen. Hier bieten wir Anlegern die Möglichkeit gegen eine kleine Aufwandsentschädigung dann Mitglied zu werden.Damit haben sie die Möglichkeit rechtlich immer auf dem neuesten Stand zu sein.

Ob sich auch ein Vorgehen gegen den einen oder anderen Beschuldigten lohnt, lohnen könnte, bzw. gegen den sie beratenden Vermittler wird man dann im Einzelfall betrachten müssen.Auch hier schauen wir uns gerne den Einzelfall des IG Mitglieds an. Das die Anleger allerdings, zumindest auf einem Teilschaden sitzen bleiben werden, auch das dürfte dann auch leider die Wahrheit sein.

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